Kosten
In der Schweiz werden die Anwaltskosten durch die Kantone gesetzlich geregelt. In der Regel wird nach Aufwand und nach Streitwert unterschieden. Eine Vergütung nach Aufwand ist üblich. Dies insbesondere bei Familienrechtlichen Streitigkeiten, im Arbeitsrecht, Strafrecht, bei unbestimmbarem Streitwert und im Armenrecht (unentgeltliche Prozessführung). Eine Vergütung erfolgt nach Streitwert im Zivilrecht bei bestimmtem oder bestimmbarem Streitwert.
Der Stundensatz unserer Kanzlei liegt im allgemeinen zwischen SFr. 220.-- und SFr. 300.-