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Tätigkeitsgebiet
Die Anwaltskanzlei Hanhart Partner ist eine national und international tätige Anwaltskanzlei, welche vorwiegend in den folgenden Rechtsgebieten tätig ist:
Prozess- und Vollstreckungsrecht
Nationales und internationales Prozessrecht, Vertretung vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten,
internationale Rechtshilfe in Zivil- und Strafsachen, Vollstreckung von schweizerischen und ausländischen
Urteilen und Schiedssprüchen, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Nachlassverträge
Erbrecht und Familienrecht
Scheidungsrecht, Sorgerecht, Obhutszuteilung von Kindern, Erbteilungen, Herabsetzungsklagen,
Nachlassplanung unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, Planung von Unternehmensnachfolgen,
letztwillige Verfügungen und Erbverträge, Willensvollstreckungen, Erbschaftsverwaltungen, Errichtung von Stiftungen und Trusts
Banken- und Börsenrecht
Bankenaufsichts- und Bankenbewilligungsrecht, Sorgfaltspflicht der Banken, Allgemeine Bankverträge,
Kredit- und Sicherungsverträge, Anlegerschutz
Arbeitsrecht
Prüfen von Verträgen, Geltendmachen von Forderungen
Immobilienrecht
Mietrecht, Werkverträge, Grundstückgeschäfte, Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
Wirtschaftsstrafrecht
Vertretung und Beratung im Untersuchungsverfahren und Vertretung vor Gericht
Handels- und Vertragsrecht/Gesellschaftsgründungen:
Durchsetzung und Prüfung von Verträgen (Veräusserungsverträge, Werkverträge, Beratungsverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge, Garantien etc.). Umfassende Beratung mit Blick auf die verschiedenen Probleme die sich im Rahmen der Gründung einer Gesellschaft oder künftig stellen.
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